AGB

gültig ab 05.12.2023

 

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf weibliche und männliche Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

1.1. GELTUNG DER AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die World4You Internet Services GmbH, Hafenstraße 35, 4020 Linz ("ISP") im Rahmen eines geschlossenen Vertrages ("Auftrag") seinen Vertragspartnern ("Kunden", mit dem ISP gemeinsam die "Parteien" oder einzeln eine "Partei") erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien bestimmen sich vorrangig nach dem Inhalt des vom ISP angenommenen Auftrages. Die vom ISP geschuldeten Vertragsleistungen werden als "Leistungen" oder "Dienste" bezeichnet.

Die AGB gelten sowohl für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz ("KSchG") als auch für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG ("Verbraucher" bzw "Unternehmer"). Gegenüber Unternehmern gelten die AGB auch für künftige Geschäfte zwischen den Parteien, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen wird, sofern sie einen sachlichen Bezug zum gegenständlichen Vertragsverhältnis aufweisen. Gegenüber Verbrauchern gelten die AGB, wenn sie vereinbart sind und vor dem jeweiligen Geschäftsabschluss zur Verfügung gestellt worden sind.

Weitere Geschäftsbedingungen des ISP gelten nach Maßgabe ihrer Vereinbarung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, sofern sich der ISP ihnen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

Insoweit der ISP für den Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO tätig wird, gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen spezielle Regelungen zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung, welche unter AVV abrufbar sind.

Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung oder bei sonstigen Zweifelsfällen gilt die deutsche Version.

1.2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES, BEGINN DES FRISTENLAUFS

Ein Vertragsverhältnis zwischen dem ISP und dem Kunden kommt zu Stande, wenn der ISP nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Bekanntgabe von User-Login und Passwort, Einrichtung von Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc) begonnen hat (siehe Punkt 1.3.).

1.3. RÜCKTRITTSRECHT BEI VERBRAUCHERVERTRÄGEN

Sofern der Kunde Verbraucher ist, sind auf Kundenverträge, die im Wege des Fernabsatzes oder (Fern- oder Auswärtsgeschäfte, § 1 FAGG) abgeschlossen wurden, die entsprechenden Bestimmungen des FAGG anzuwenden. Der Kunde kann ohne Angaben von Gründen und ohne Einhaltung einer bestimmten Form innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zurücktreten. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden oder seinen Widerruf gegenüber dem ISP (Kontaktdaten laut Punkt 13.7.) auf sonstige Weise erklären. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Kunde eine Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Im Fall des Widerrufs werden geleistete Zahlungen zurückerstattet.

Ausgeschlossen von der Möglichkeit eines Widerrufs ist der Erwerb einer Domain. In diesem Fall stimmt der Kunde bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einem vorzeitigen Tätigwerden des ISP zu, sodass ein Rücktritt vom Vertrag nicht (oder nicht mehr im vollen Umfang) möglich ist.

Hat der Kunde den ISP vor Vertragsabschluss aufgefordert, mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, und tritt der Kunde dennoch zurück, so hat er dem ISP einen anteiligen Betrag des vereinbarten Entgelts zu zahlen. Hat der ISP den Vertrag in diesem Fall bereits vollständig erfüllt, so entfällt das Widerrufsrecht und ist das vollständige Entgelt zu bezahlen.

1.4. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN; NUTZUNG

Ohne die vorherige und schriftliche Zustimmung sind die Kunden des ISP nicht berechtigt, die gesamten Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Übertragen werden dürfen jedoch einzelne Rechte wie etwa Rückforderungsansprüche.

Der ISP ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der Zustimmung des ISP, die außer gegenüber Verbrauchern ausdrücklich und schriftlich erfolgen muss.

1.5. KEINE VOLLMACHT DER MITARBEITER DES ISP

Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer des ISP haben keine Vollmacht, für den ISP Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen. Gegenüber Verbrauchern wirkt eine Vollmachtsbeschränkung oder fehlende Vollmacht der Vertriebspartner oder der Vertriebsmitarbeiter des ISP nur, wenn sie davon Kenntnis hatten.

2. LEISTUNGEN DES ISP

2.1. VERFÜGBARKEIT DER DIENSTE

Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, dass die erbrachten Dienste selbst unter Anwendung der genannten Sorgfalt ohne Unterbrechung zugänglich sind und dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können. Etwa kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden, dass E-Mails mit vollkommener Sicherheit ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Aufgrund von (vom ISP oder vom Kunden eingerichteten) Spam-Filtern, Virenfiltern etc kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. Gleiches gilt für Verzögerungen oder Datenverluste bei der Übertragung. Die Bestimmungen dieses Punkts 2.1. lassen die Gewährleistung und Haftung des ISP nach Maßgabe den Punkten 7. und 8. unberührt.

Gegenüber Unternehmern trifft den ISP keine Verantwortung im Fall von Einschränkungen oder Unterbrechungen der Leistung in folgenden Fällen höherer Gewalt: Behördliche Anordnungen, Einschränkungen der Leistungen anderer Betreiber, nicht vom ISP ausgelösten Änderungen der technischen Infrastruktur oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Der ISP haftet für Schäden aus derartigen Ausfällen nach Maßgabe der Punkte 7. und 8.

Ein behördlicher Auftrag, eine gerichtliche oder eine staatsanwaltschaftliche Anordnung kann den ISP rechtlich verpflichten, den Zugang zu bestimmten Diensten zu sperren. Wenn der ISP derart verpflichtet wird einen Dienst zu sperren, kann der Dienst vom Kunden nicht mehr genutzt werden.

2.2. SOFTWARE

Der ISP schuldet für zur Verfügung gestellte Software die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit anderen Programmen des Kunden nur insoweit, als dies vertraglich vereinbart ist. Die Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern gemäß Punkt 7. werden durch diesen Punkt 2.2. nicht eingeschränkt.

2.3. FRIST BEI DER BEREITSTELLUNG DER LEISTUNGEN

Die erstmalige Bereitstellung der Leistungen erfolgt binnen der bei Bestellung vereinbarten Frist bzw ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Punkt 3.1.) geschaffen hat ("Bereitstellungsfrist").

Wird die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die vom ISP zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISP, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl USt pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist zu gewähren, sofern die Bereitstellungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird (pauschaler Schadenersatz). Für Zeiträume, in welchen keine Leistung erfolgt und dies nicht von Gründen aus der Sphäre des Kunden verursacht wird, hat der Kunde kein Entgelt zu bezahlen. Kein pauschaler Schadenersatz steht zu, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist auf Verzögerungen bei Leistungen durch dritte Internet Service Provider zurückzuführen ist und diese keine Pflichten des ISP gegenüber dem Kunden erfüllen.

Über den pauschalen Schadenersatzanspruch hinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit des ISP und nicht bei Personenschäden.

2.4. STÖRUNGSBEHEBUNG

Leistungsstörungen des ISP werden im Rahmen seiner Gewährleistungspflichten und Haftung nach Maßgabe der Punkten 7. und 8. ehestmöglich behoben. Bei Verzögerungen gilt Punkt 2.1. sinngemäß. Der Kunde hat den ISP bei der Ermittlung des Störungs- und Fehlergrundes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.

2.5. DATENSICHERHEIT

Der ISP wird im Rahmen der fachmännischen Sorgfalt alle Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Bei Leistungsausfall setzt der ISP kostenlos alle defekten Komponenten in Stand. Dies erfasst auch die Wiederherstellung des Systems mit kompletter Konfiguration des Betriebssystems wie beim Initialsetup (Anfangskonfiguration). Die Datenwiederherstellung erfolgt vom letzten Backup, das einmal wöchentlich durch den ISP erfolgt. Wurde kein Backup vereinbart bzw benötigt der Kunde darüber hinaus Sicherungskopien, ist der Kunde dafür selbst verantwortlich. Die Sicherungskopien sollten an einem anderen Speicherort als dem Server gespeichert werden.

Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim ISP gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese weiter zu verwenden, so haftet der ISP nur im Fall einer Pflichtverletzung und nach Maßgabe der Punkte 7. und 8.. Gleiches gilt, wenn der Kunde den Verlust eigener Daten verursacht.

Der ISP ist in bestimmten Fällen (etwa bei Kenntnis von laufenden Ermittlungen gegen Kunden aufgrund medialer Berichterstattung oder aufgrund behördlicher Hinweise) berechtigt, die automatische Löschung von Datensätzen zu verhindern bzw. bestehende Daten zu sichern. 

3. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

3.1. MITWIRKUNGSOBLIEGENHEITEN

Alle nicht vom Leistungsumfang des ISP umfassten Voraussetzungen der Leistung sind vom Kunden auf eigene Kosten bereitzustellen und einzuholen. Der Kunde stellt dem ISP die erforderlichen Informationen zur Verfügung, um die Installation und Leistung der Dienste zu ermöglichen.

3.2. EINHALTUNG GESETZLICHER VORSCHRIFTEN; VERANTWORTUNG FÜR INHALTE UND NUTZUNG

3.2.1 Der Kunde verpflichtet sich, sich über geltende Rechtsvorschriften zu informieren oder beraten zu lassen und diese einzuhalten.

Der ISP bekennt sich dazu, sich für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften einzusetzen und behördlichen Anordnungen (zB zur Entfernung terroristischer Inhalte) rechtskonform nachzukommen.

3.2.2 Der Kunde verpflichtet sich, durch die Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste nicht gegen gesetzliche Verbote (insbesondere gegen Strafrecht bzw. Wettbewerbsrecht), die guten Sitten bzw. Rechte Dritter (Markenrechte, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte, etc.) zu verstoßen und übernimmt die umfassende Haftung für den Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Pflichten. Somit verpflichtet sich der Kunde, durch Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste keine rechtswidrigen Inhalte oder Informationen zu hinterlegen noch in irgendeiner Form auf rechtswidrige Inhalte, die von ihm oder Dritten angeboten werden, hinzuweisen oder Links auf solche Angebote zu veröffentlichen und ist für die Inhalte seiner Domain bzw. auf seinem Server selbst verantwortlich.

3.2.3 Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste keine Inhalte zur Verfügung zu stellen oder in das Netz einzuspeisen bzw. einzugeben, die

  1. gegen das Pornographiegesetz verstoßen,
  2. Krieg, Terror und andere Gewalttaten verherrlichen,
  3. geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden,
  4. Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und/oder ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
  5. den Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine der vorbezeichneten Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
  6. grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorganges in einer Würde verletzenden Weise darstellen,
  7. geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen oder jemandem übel nachzureden.
  8. Die vorbezeichneten Verpflichtungen gelten entsprechend für auf der Webseite eingerichtete oder eingebettete Verweise („Hyperlinks") des Kunden auf solche Inhalte Dritter.

3.2.4 Der Kunde verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Dienste nicht zur Verbreitung terroristischer Inhalte im Sinne der österreichischen und europäischen Gesetzgebung zu nutzen und übernimmt die umfassende Haftung für den Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Pflicht.

Um möglichst rasch die Verbreitung von terroristischen Inhalten über den vertragsgegenständlichen Dienst zu unterbinden, arbeitet der ISP effektiv mit den zuständigen Behörden in Österreich und den anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen. Terroristische Inhalte werden daher nach Erhalt einer Entfernungsanordnung im Sinne von Artikel 3 und 4 TCO-VO schnellstmöglich entfernt.

Darüber hinaus behält sich der Anbieter das Recht vor, terroristische Inhalte aufgrund eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen auch ohne Vorliegen einer Entfernungsanordnung vorübergehend zu entfernen bzw. den Zugriff darauf einzuschränken und den Nutzer, welcher die Inhalte verbreitet hat, vorrübergehend zu sperren. Das gilt auch wenn der ISP auf andere Art und Weise, z.B. durch eine Nutzermeldung, darauf aufmerksam wird, dass über den vertragsgegenständlichen Dienst terroristische Inhalte verbreitet werden. Der Kunde wird umgehend über eine entsprechende Maßnahme informiert, vorausgesetzt, dass dadurch strafrechtliche Ermittlungsverfahren nicht beeinträchtigt werden.

3.2.5 Der Kunde verpflichtet sich, seine Homepage mit einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Anbieterkennzeichnung („Impressum" bzw. “Offenlegung”) auszustatten.

3.2.6 Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zu gesetzwidrigen Beeinträchtigungen Dritter führt oder für den ISP oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend sind. Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internetnutzer sind verboten.

3.2.7 Der Kunde darf nicht nach Daten anderer Kunden des ISP oder des ISP selbst, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, suchen, diese oder Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen nicht weitergeben, verkaufen oder sonst verwerten. Stößt der Kunde auf derartige Daten, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind oder erhält er Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen, hat der Kunde den ISP unverzüglich zu informieren und jedenfalls die Vertraulichkeit zu wahren.

3.2.8 Der Kunde verpflichtet sich weiters den ISP zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, im Falle einer vom ISP festgestellten rechts- bzw. vertragswidrigen Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste die Rechts- bzw. Vertragswidrigkeit umgehend zu beseitigen.

3.3. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Die ausreichende Sicherheit umfasst für alle Geräte, von denen aus die Leistungen des ISP genutzt werden, Firewalls sowie regelmäßige Updates von Hardware und Software einschließlich eines Virenschutzes. Der Kunde ist zur Sicherung seiner Endgeräte durch die Nutzung von Passwörtern verpflichtet. Er hat dafür sorgen, dass seine Passwörter niemandem außer den zur Nutzung der Dienstleistung berechtigten Personen zugänglich sind. Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter oder sonstige Zugangsdaten nicht auf der Festplatte derselben Geräte zu speichern, von welchen aus die Nutzung der Leistungen des ISP erfolgt, ist.

Der Kunde ist verpflichtet, jeden Verdacht, dass seine Zugangsdaten oder andere geheime Informationen, die die Leistungen des ISP betreffen, unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich dem ISP zu melden.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken können oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dies durch „Hacker“ erfolgen kann. Der ISP ist für die Sicherheit nur im Rahmen seiner eigenen vertraglichen Leistungen, aber mangels anderer Vereinbarung nicht für die Sicherheit der Endgeräte des Nutzers verantwortlich. Die Gewährleistung und Haftung des ISP bleibt nach Maßgabe der Punkte 7. und 8. unberührt.

3.4. MELDUNG VON STÖRUNGEN

Der Kunde ist verpflichtet, den ISP umgehend von Störungen zu informieren, um dem ISP die Problembehebung zu ermöglichen. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, sind Schäden oder Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), vom Kunden zu tragen.

4. SOFTWARE

4.1. VOM ISP ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE SOFTWARE

Im Fall der Lieferung von Software räumt der ISP, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wenn der Kunde im Vorfeld die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen akzeptiert. Wenn es sich um aufgrund einer Lizenz zur Verfügung gestellte Software von Dritten handelt, werden dem Kunden neben den Lizenzbedingungen vom ISP vor Vertragsabschluss auch die Lizenzbedingungen des Dritten zur Verfügung gestellt, die ebenfalls einzuhalten sind. Vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist, wird vom ISP nur vermittelt. Der Kunde hat die für solche Software die vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten. Der Kunde hat vor der Weitergabe der Software an Dritte sicherzustellen, dass dies im Rahmen der Lizenz- bzw Nutzungsbestimmungen gestattet ist.

4.2. SELBST INSTALLIERTE SOFTWARE

Der Kunde darf neben der ihm im Rahmen dieser Vereinbarung vom ISP zugänglich gemachten Software nur dann Software installieren, wenn dies vertraglich (und außer bei Verbrauchern: schriftlich) vereinbart ist und die Software einem gesetzmäßigen und für Dritte unschädlichen Zweck dient. Der Kunde muss die Softwarelizenzbedingungen des Herstellers beachten und selbst für Updates sorgen. Updates oder Aktualisierungen durch den ISP erfolgen nicht.

Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmungen, kann der ISP installierte Software deaktivieren, wenn sie die Betriebs- oder Datensicherheit gefährdet. Der ISP kann installierte Software weiters dann deaktivieren, wenn sie Störungen der Einrichtungen oder Dienstleistungen des ISP verursacht und den Kunden daran ein Verschulden trifft. Von einer Deaktivierung wird der Kunde per E-Mail informiert.

5. ENTGELTE

5.1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die Entgelte für Waren oder Geräte umfassen keine Verpackungs- und Versandkosten des ISP oder Kosten des Internetzugangs.

Angegebene Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben.

5.2. WERTSICHERUNG

Die Wertsicherung der Entgelte (Nettobeträge, exklusive USt) erfolgt nach dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria) monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015 oder dem an seine Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die Indexzahl des Monats des Vertragsabschlusses. Indexschwankungen bis einschließlich 3 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten auf eine Dezimalstelle neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweiligen Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neuberechnung des Entgelts als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Sollte der Verbraucherpreisindex 2015 nicht mehr verlautbart werden, gilt jener von einer amtlichen Stelle verlautbarte Index als Grundlage für die Wertsicherung, der diesem Index am ehesten entspricht. Die Nichtausübung des Rechts auf Wertanpassung stellt keinen Verzicht auf künftige Anpassungen dar. Indexanpassungen der Entgelte berechtigen den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung.

Auch hinsichtlich der Jahresgebühr für Domains wird die im obigen Absatz genannte Wertbeständigkeit nach dem Verbraucherpreisindex vereinbart.

5.3. EINVERNEHMLICHE ENTGELTERHÖHUNG, ERKLÄRUNGSFUNKTION

Änderungen der Entgelte (Nettobeträge, exklusive USt), die nicht nach Punkt 5.2. erfolgen, sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Solche Änderungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vorgeschlagen. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt und die Änderungen gelten damit als vereinbart, wenn der Kunde dem ISP seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens durch Widerspruch mitgeteilt hat. Der oben genannte Vorschlag erfolgt per E-Mail an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Emailadresse oder über das Kundenportal. Der ISP wird den Kunden in der Verständigung auf die gewünschte Änderung und darauf hinweisen, dass die Zustimmung mit Fristablauf als erteilt gilt, wenn beim ISP bis dahin kein Widerspruch (per E-Mail oder über das Kundenportal) eingelangt ist.

Eine einzelne Änderung von Entgelten im Sinne des vorstehenden Absatzes ist frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsabschluss, begrenzt mit einer Erhöhung von maximal 10 % des zuletzt gültigen Entgelts, und höchstens einmal pro 12-Monats-Zeitraum möglich. Eine solche Entgelterhöhung findet in Bezug auf ein konkretes Vertragsverhältnis maximal drei Mal statt.

5.4. PREMIUM-DOMAINS

Die von einer dritten Registrierungsstelle für bestimmte Domains verrechneten Kosten können in Einzelfällen die vom ISP bei Bestellabschluss angegebenen Entgelte übersteigen ("Premium-Domains"). Dieser Umstand ist vom ISP nicht beeinflussbar. In diesem Fall kann die Bestellung des Kunden nicht ausgeführt werden (Unmöglichkeit).

Der Kunde wird vom ISP kontaktiert, ob er die Bestellung stattdessen zu den höheren Domainkosten abschließen möchte. Lehnt der Kunde dies ab, wird die Bestellung nicht ausgeführt und der Kunde erhält gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen zurück.

6. RECHNUNG UND ZAHLUNGEN

6.1. INHALT DER RECHNUNG

Die Kundenrechnung enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Einzelentgelte, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer sowie allenfalls gewährte Rabatte.

Der ISP stellt die Rechnung im Kundenbereich des Kunden unter my.world4you.com zum Abruf zur Verfügung und verständigt den Kunden davon per E-Mail.

6.2. ABRECHNUNGSZEITPUNKT

Die Entgelte werden einen Monat vor Beginn jeder bei Bestellung vereinbarten Leistungsperiode (Jahr oder Monat) in Rechnung gestellt, sofern nicht im Einzelnen anderes vereinbart ist.

6.3. FÄLLIGKEIT

Sofern nicht anders vereinbart, sind die in Rechnung gestellten Beträge mit Rechnungserhalt fällig und ohne Abzüge binnen der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist zu leisten. Ist in der Rechnung keine Zahlungsfrist angegeben, gilt eine Zahlungsfrist von 7 Tagen. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel werden einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss und laufende Kosten monatlich gemäß Punkt 6.2. verrechnet.

6.4. ZAHLUNGSVERZUG, MAHNUNG

Der Kunde hat die vereinbarten Zahlungsfristen und Zahlungstermine einzuhalten. Bei Zahlungsverzug mit dem Entgelt ist der ISP nach einer erfolglosen Zahlungserinnerung unter Setzung einer Nachfrist von zumindest vierzehn Tagen sowie zusätzlich mindestens einer Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zumindest einer weiteren Woche zur Zurückbehaltung seiner Leistungen (Sperre, siehe Punkte 10.2. bis 10.4.) oder zur Auflösung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt. Der ISP kann alternativ zur Auflösung die weitere Leistungserbringung auch von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig machen. Der Versand der Zahlungserinnerung und der Mahnung erfolgt an die dem ISP zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder postalische Adresse des Kunden.

Für beide Parteien kommen Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a. zur Anwendung. Der ISP ist bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen und entstandenen Kosten zu verrechnen.

Für eine Mahnung, nicht aber für Zahlungserinnerungen, kann der ISP dem Kunden die dem ISP entstehenden Kosten von EUR 10,-- verrechnen, sofern der Zahlungsverzug verschuldet ist und die Mahnung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich ist sowie in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des ISP bleiben gegenüber Unternehmern unberührt.

6.5. ZAHLUNG MIT KREDITKARTE UND EINZUGSERMÄCHTIGUNGSVERFAHREN

Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen und er damit verbundene Spesen zu tragen hat. Der Kunde hat seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern. All dies gilt sinngemäß auch bei Zahlung im Einzugsermächtigungsverfahren, insbesondere hat der Kunde auch die im Fall einer Rückbuchung anfallenden Spesen zu ersetzen. Für Verbraucher gilt dies nur im Fall ihres Verschuldens.

6.6. EINWENDUNGEN GEGEN DIE RECHNUNG

Einwendungen gegen die in der Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Rechnung zu erheben, andernfalls gilt dies als Erklärung, dass der Kunde die Forderung anerkennt. Ein solches Anerkenntnis schließt eine gerichtliche Geltendmachung jedoch nicht aus. Binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang hat der Kunde seine Einwendungen bei sonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen. Diese Bestimmungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Der ISP weist den Kunden in der Rechnung auf diese Fristen und die Rechtsfolgen bei Verstreichen der Fristen hin.

6.7. FÄLLIGKEIT DES RECHNUNGSBETRAGES BEI EINWENDUNGEN

Einwendungen hindern die Fälligkeit des Rechnungsbetrages grundsätzlich nicht. Bestehende Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte wegen Gegenforderungen des Kunden oder Vertragsverstößen des ISP bleiben davon unberührt.

6.8. AUFRECHNUNG

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom ISP nicht anerkannter Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen. Ein Kunde, der Verbraucher ist, kann jedenfalls bei Zahlungsunfähigkeit des ISP aufrechnen sowie mit solchen Forderungen, die mit jenen des Unternehmers rechtlich zusammenhängen und mit gerichtlich festgestellten oder vom Unternehmer anerkannten Forderungen.

6.9. AUSSCHLUSS DES ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTES FÜR KUNDEN

Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind insgesamt ausgeschlossen, außer der ISP hat die Leistungspflichten anerkannt, auf die sich das Zurückbehaltungsrecht des Kunden bezieht. Dieser Punkt 6.9. gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1. BEHEBUNG VON MÄNGELN

Gewährleistungspflichtige Mängel werden durch Verbesserung der Leistung behoben. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich, jedoch längstens innerhalb von vierzehn Werktagen schriftlich und so detailliert wie vernünftigerweise möglich angezeigt hat (Mängelrüge). Dieser Punkt 7.1. gilt nicht für Verbraucher.

7.2. MÄNGELRÜGE

Außer bei Verbrauchern ist Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer Mängelrüge im Sinne des Punkt 7.1. innerhalb der dort genannten Frist.

7.3. GEWÄHRLEISTUNGSFRIST

Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, in allen anderen Fällen sechs Monate. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen mit Verbrauchern beginnt die Frist mit der letzten Teilzahlung zu laufen.

8. HAFTUNG DES ISP

8.1. HAFTUNGSUMFANG

Der ISP haftet für Sachschäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern wird außer im Fall einer Verletzung der Hauptleistungspflicht die Haftung für Folgeschäden (reine Vermögensschäden) ausgeschlossen. Im übrigen gelten für Schadenersatzansprüche gegenüber Unternehmern die Punkte 7.1. und 7.2. entsprechend. Der ISP übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung für Inhalte außerhalb seiner Einflusssphäre stehender Dritter, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder über dieses zugänglich sind.

Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen der Leistung bleibt das gesetzliche Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.

8.2. WARNUNG BEZÜGLICH SCHÄDEN DURCH VIREN, HACKER ETC

Sofern dies nicht ausdrücklich (und außer bei Verbrauchern: schriftlich) vereinbart ist, bieten die Dienste des ISP keinen Schutz bezüglich schädlichen, vom Kunden abgefragten Daten aus dem Internet oder E-Mails von Dritten, die vom ISP zugestellt werden, sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter. Weiters bieten die Dienste des ISP keinen Schutz vor Schäden durch Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, etc.

Eine Haftung besteht in diesen Fällen nur nach Maßgabe des Punkt 8.1.

8.3. HAFTUNGSAUSSCHLUSS BEI PFLICHTVERSTÖSSEN DES KUNDEN; PFLICHTEN DES KUNDE

Der ISP haftet nicht für Schäden, die der Kunde alleine auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch vertrags- bzw. gesetzeswidrige Verwendung verursacht hat. Daneben bleibt die Haftung des ISP aufgrund eigener Pflichtverletzungen nach Maßgabe des Punkt 8.1. aufrecht.

9. HAFTUNG DES KUNDEN

Der Kunde ist verpflichtet, den ISP schad- und klaglos zu halten, falls letzterer aufgrund eines Verstoßes gegen die vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten des Kunden von Dritten berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Dies gilt unbeschadet einer eigenen Haftung des ISP gegenüber dem Kunden oder Dritten. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeiten an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken.

10. VERTRAGSDAUER; KÜNDIGUNG; SPERRE

10.1. VERTRAGSDAUER, ORDENTLICHE KÜNDIGUNG

Zwischen den Parteien abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen.

Pro Produkt bzw. Dienstleistung wird jeweils ein gesonderter Vertrag geschlossen. Das hat zur Folge, dass jede Position im Falle einer Kündigung bzw. eines Rücktritts einzeln gekündigt bzw. von dieser zurückgetreten werden muss.

Ist keine Vereinbarung über die Vertragsdauer getroffen, sind Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende jeder bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungsperiode schriftlich (eingescanntes Kündigungsschreiben per E-Mail oder über das Kundenportal) gekündigt werden. Die Leistungsperiode ist jener Zeitraum, für den das Entgelt berechnet wird (zB ein Monat oder ein Jahr).

10.2. MINDESTVERTRAGSDAUER

Wenn ein Kündigungsverzicht ("Mindestvertragsdauer") für einen bestimmten Zeitraum (für Verbraucher anfänglich maximal 24 Monate) vereinbart ist, wird eine ordentliche Kündigung durch den Kunden erst wirksam, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn verstrichen ist.

Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer durch außerordentliche Kündigung des ISP beendet, dann ist vom Kunden im Fall seines Verschuldens an der vorzeitigen Beendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Dieses wird zum Zeitpunkt der Beendigung fällig. Das Restentgelt ist jenes fixe Entgelt, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende der Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Die Höhe des Restentgelts unterliegt dem gerichtlichen Mäßigungsrecht nach § 1336 Abs 2 ABGB, wenn sie vom Kunden als übermäßig erwiesen wird. Bei Verbrauchern fällt das Restentgelt jedenfalls nur bei Verschulden an.

10.3. VERTRAGSAUFLÖSUNG AUS WICHTIGEM GRUND; SPERRE

Der ISP ist zur Auflösung des Vertragsverhältnisses insbesondere aus folgenden schwerwiegenden Gründen berechtigt:

  1. Zahlungsverzug im Sinne von Punkt 6., bzw bei eingeleitetem Insolvenzverfahren der Zahlungsverzug von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Forderungen;
  2. die Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens;
  3. die Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden;
  4. die Einleitung eines Liquidationsverfahrens über den Kunden;
  5. wenn bei Zahlungsverzug eine Aufforderung zur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht erfüllt wird (Punkt 6.);
  6. ein erheblicher Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen;
  7. der Missbrauch der Leistungen des ISP oder Spamming (im Fall eines Verbrauchers nur bei Verschulden);
  8. die Nutzung der Dienste oder Verursachung eines Datentransfers auf eine Weise, die die Sicherheit oder Stabilität des Netzes gefährdet (im Fall eines Verbrauchers nur bei Verschulden);
  9. Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen im Sinne des Punkt 3.;
  10. Tod des Kunden.

Der Punkt lit c gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

Die oben unter lit a) bis j) genannten Gründe beinhalten eine demonstrative Aufzählung. Das gesetzliche Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Der ISP kann statt der Auflösung des Vertrags oder, falls ihm Zurückbehaltungsrechte zustehen, auch mit Zurückbehaltung seiner Leistungen (Sperre) vorgehen. Weiters kann der ISP diesfalls auch nur teilweise Diensteunterbrechung oder Sperren vornehmen. Der ISP wird in den Fällen der Punkte h) und i) die Sperre nur insoweit und so lange veranlassen, als dies zum Schutz Dritter und der Infrastruktur des ISP sowie zur Verhinderung von Rechtsverletzungen tatsächlich erforderlich ist.

Bei selbst festgestellten oder durch Dritte behaupteten Rechtsverletzungen durch einzelne, auf gehosteten Websites veröffentlichte Informationen oder Inhalte, kann der ISP diese entfernen oder den Zugang zu ihnen sperren.

Der ISP informiert den Kunden in allen Fällen über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich. Das Recht zur nachfolgenden Vertragsauflösung durch den ISP aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.4. RECHTSFOLGEN VON VORZEITIGER VERTRAGSAUFLÖSUNG AUS WICHTIGEM GRUND ODER SPERRE

Ist der Grund für die Vertragsauflösung aus wichtigem Grund oder die Sperre dem Kunden zuzurechnen, bleiben Ansprüche des ISP auf das Entgelt bis zum nächsten Kündigungstermin unberührt (Restentgelt). Die Höhe des Restentgelts unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht nach § 1336 Abs 2 ABGB, wenn sie vom Kunden als übermäßig erwiesen wird. Bei Verbrauchern fällt das Restentgelt nur bei Verschulden an.

10.5. KEINE VERPFLICHTUNG ZUR WEITEREN LEISTUNGSERBRINGUNG VOM ISP BEI BEENDIGUNG; LÖSCHUNG VON DATEN DES KUNDEN

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses endet die Pflicht des ISP zur vertraglichen Dienstleistung. Dieser ist daher zur Löschung gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Daten bzw für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellten Software berechtigt. Die Löschung darf bei Kündigung durch den Kunden sofort ab Vertragsende erfolgen. Endet der Vertrag aus anderem Grund, informiert der ISP den Kunden per E-Mail mindestens 7 Tage zuvor über eine bevorstehende endgültige Löschung. Darüber hinaus liegt der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung von Inhaltsdaten in der Verantwortung des Kunden.

11. BESONDERE BESTIMMUNGEN BEI DOMAINREGISTRIERUNG

11.1. VERMITTLUNG UND VERWALTUNG DER DOMAIN; VERTRAGSBEZIEHUNGEN

Sofern dies bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, gelten für Domains zusätzlich zu den AGB des ISP die Geschäftsbedingungen und Richtlinien der Registrierungsstellen. Die für Domains der nic.at geltenden Geschäftsbedingungen sind unter https://www.nic.at/de/agb abrufbar.

Sofern dies bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, gelten für die Domains, die der Koordination der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers ("ICANN", 12025 Waterfront Drive, Suite 300 Los Angeles, CA 90094-2536, https://www.icann.org/) unterliegen (ua für Domains ".com", ".net", ".org", ".info" und ".biz"), zusätzlich die 'Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy' von ICANN ("UDRP"), die unter

https://www.icann.org/en/dndr/udrp/policy.htm abrufbar ist.

Rechte und Pflichten von Registranten können folgendem ICANN-Link entnommen werden: https://www.icann.org/resources/pages/benefits-2013-09-16-en

11.1.1. Nicht mehr verfügbare Domains

Falls die Domain nicht mehr verfügbar ist, wird der ISP eine Rückbuchung der bezahlten Kosten durchführen.

11.1.2. Sonderbestimmungen für von nic.at verwaltete Domains

Die Domains ".at", ".co.at" und "or.at" werden von der Registrierungsstelle nic.at verwaltet. Der ISP reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden bei nic.at. Der ISP ist zu Verfügungen nur jeweils im Auftrag des Kunden berechtigt.

11.1.3. Sonderbestimmungen für von ICANN koordinierte Domains

World4You ist ein von ICANN offiziell akkreditierter Registrar für die Top Level Domainnamen ".com" und ".net". Registriert der Kunde eine ".com"- oder eine ".net"-Domain, so stimmt er zu, die ".com"- bzw ".net"-Registrierungsstelle, VeriSign, Inc., 12061 Bluemont Way, Reston, VA 20190, www.verisign.com, und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Tochtergesellschaften von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltshonorare und Aufwändungen die aus oder im Zusammenhang mit dem eingetragenen Domaininhaber entstehen, schadlos zu halten. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucher.

11.2. RECHTLICHE ZULÄSSIGKEIT DER DOMAIN

Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen. Im Übrigen gilt Punkt 9..

11.3. KÜNDIGUNG UND TRANSFER EINER DOMAIN

Wenn der Kunde seinen Webhostingvertrag mit dem ISP beendet, kündigt der ISP die Domain für den Kunden. Unabhängig von einer Beendigung des Webhostingvertrags mit dem ISP kann der Kunde seine Domain zu einem anderen Anbieter transferieren.

Bei Domains, für die nic.at die Registrierungsstelle ist (siehe dazu Punkt 11.1.1)., bedarf die Löschung der Domain eines eigenen Auftrags des Kunden. Alternativ dazu wird dem Kunden die Option angeboten, seine Domain zu behalten und zu einem anderen Anbieter zu transferieren. Erteilt der Kunde weder einen Auftrag zur Löschung noch zum Transfer, ist der ISP nicht berechtigt, Verfügungen über die Domain vorzunehmen und bleibt diese aufrecht. Der Kunde bleibt daher zu weiteren Zahlungen verpflichtet.

Der Kunde kann den ISP dazu beauftragen, bestehende Domains zum ISP zu transferieren. Scheitert der Transfer aus Gründen, die nicht in der Sphäre des ISP liegen oder von diesem verschuldet sind (ist aus diesen Gründen die Durchführung des Transfers technisch nicht möglich) hat der Kunde das Entgelt für den Auftrag zum Transfer dennoch zu bezahlen. Erteilt der Kunde einen neuerlichen Auftrag, muss der Kunde dafür ein neuerliches Entgelt entrichten.

12. BESONDERE BESTIMMUNGEN BEI MIETSERVERN

Der Kunde hat keinen Zutritt zum Serverraum.

Der ISP stellt dem Kunden vorkonfigurierte Hardware zur Verfügung. Der ISP hält die Hardware im geschuldeten, gebrauchsfähigen Zustand wie bei Anfangskonfiguration. Eine darüber hinausgehende Wartung ist nicht geschuldet.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1. ANWENDBARES RECHT

Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht mit Ausnahme des IPR und des UN-Kaufrechts anwendbar. Zwingendes Verbraucherschutzrecht, insbesondere am Sitz des Verbrauchers geltendes, vorteilhaftes Gesetzesrecht, bleibt unberührt.

13.2. GERICHTSSTAND

Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des ISP sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

13.3. SCHRIFTFORM FÜR ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN DIESER AGB

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

13.4. SCHRIFTFORM FÜR MITTEILUNGEN DES KUNDEN

Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt nicht für Verbraucher.

13.5. ADRESSÄNDERUNGEN; ZUGANG VON ELEKTRONISCHEN ERKLÄRUNGEN

Der Kunde hat Änderungen seines Namens, seiner E-Mail-Adresse oder seiner Anschrift dem ISP umgehend schriftlich mitzuteilen bzw. die Änderung selbstständig im Kundenbereich durchzuführen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an der vom Kunden zuletzt bekannt gegebenen E-Mail-Adresse oder Anschrift zugegangen sind. Wird im Fall einer Änderung nachträglich eine neue Rechnung ausgestellt, gilt als Fälligkeitstermin jener der ursprünglichen Rechnung.

Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Verbrauchern gelten sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden können.

13.6. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

13.7. KONTAKTSTELLEN

Die Kontaktdaten des ISP sind auf der Webseite des ISP unter https://www.world4you.com/de/impressum verfügbar.

Gleich geht's weiter!