Die Ein­füh­rung neuer ge­ne­ri­scher TLDs sollte den Do­main­markt beleben. Theo­re­tisch war plötzlich jeder Begriff möglich, der den Richt­li­ni­en der ICANN entsprach. Diese Freiheit sorgte nicht nur für eine Vielfalt kreativer Endungen wie .guru, .sucks oder .wtf, sondern brachte in Ein­zel­fäl­len auch Her­aus­for­de­run­gen mit sich.

Neue TLDs: Hürden und Limits bei der Re­gis­trie­rung

Der Beschluss der ICANN, die Adress­ver­ga­be zu öffnen und neue Top-Level-Domains ein­zu­füh­ren, stieß sofort auf großes Interesse. Kurz nach Be­kannt­ga­be starteten die ersten In­itia­ti­ven mit Anträgen bei der Ver­wal­tungs­stel­le – darunter Firmen, Städte sowie Or­ga­ni­sa­tio­nen. Das Spektrum reichte von Mar­ken­do­mains wie .apple oder .bmw über regionale Endungen wie .berlin oder .wien bis hin zu all­ge­mei­nen Begriffen wie .love, .blog oder .shop.

Was passiert jedoch, wenn Mit­be­wer­ber:innen oder Kritiker:innen die passende Endung zum eigenen Mar­ken­na­men oder Business besetzen? Über die **Ver­füg­bar­keit und die Nut­zungs­re­geln** ent­schei­det die Or­ga­ni­sa­ti­on, die von der ICANN als Registry bestätigt wurde. Das führte oft zu Kon­flik­ten, bei denen In­ter­es­sen­grup­pen bestimmte TLDs für sich be­an­spruch­ten und andere aus­schlie­ßen wollten. Deshalb gibt es heute viele [exklusive Top-Level-Domains](t3://page?uid=491), die **Pri­vat­per­so­nen gar nicht oder nur ein­ge­schränkt of­fen­ste­hen**.

Marken-nTLDs

Mar­ken­do­mains sind nTLDs, die exklusiv für die je­wei­li­gen Mar­ken­in­ha­ber:innen re­ser­viert sind. Etwa ein Drittel aller Anträge bei der ICANN kam von Un­ter­neh­men, die ihre eigene Endung verwalten wollten – wie Google oder BMW. Oft geht es dabei weniger um den direkten Nutzen der Endung, sondern um den Schutz vor Cy­bers­quat­ting, also der Besetzung durch Dritte.

Für dich als Pri­vat­per­son besteht hier kaum ein Risiko: Da Marken-nTLDs nicht im freien Handel angeboten werden, kannst du nicht ver­se­hent­lich eine ge­schütz­te Marken-Endung re­gis­trie­ren.

Tipp

Du möchtest mehr über Cy­bers­quat­ting und die Ab­gren­zung zum Do­main­g­rab­bing wissen? In unserem Beitrag über Do­main­g­rab­bing und Cy­bers­quat­ting erfährst du alles Wichtige dazu.

Domains mit CPE-Status

Die „Community Priority Eva­lua­ti­on“ (CPE) hilft In­ter­es­sen­grup­pen dabei, sich gegen fi­nanz­star­ke Konzerne durch­zu­set­zen. Wird eine Community-Bewerbung ein­ge­reicht, hat diese Vorrang – sofern bewiesen wird, dass die Mehrheit der Community da­hin­ter­steht. Solche Domains sind meist nur für Personen zu­gäng­lich, die Teil dieser Community oder Branche sind. So ist die .hotel-Endung etwa nur für Betriebe aus der Ho­tel­le­rie re­ser­viert. Prüfe daher vorab die Kriterien, um Sperren oder recht­li­che Probleme zu vermeiden.

Regionale nTLDs

Regionale Endungen wie .wien, .bayern oder .berlin sind sehr beliebt. Sie ordnen dein Angebot sofort lokal zu und sprechen die Ziel­grup­pe direkt an. Meist musst du dafür einen Wohn- oder Ge­schäfts­sitz in der je­wei­li­gen Region nach­wei­sen. So bleibt die nTLD au­then­tisch. Ein Profi-Tipp: Manchmal klappt die Re­gis­trie­rung über Treu­hän­der vor Ort, die offiziell als Inhaber fungieren.

Konflikte rund um die Vergabe neuer TLDs

Da für jede Do­main­re­gis­trie­rung Gebühren anfallen, ist der Betrieb einer beliebten nTLD ein lu­kra­ti­ves Geschäft. Das Problem: Große Konzerne können Millionen für Lizenzen zahlen, während Or­ga­ni­sa­tio­nen leer ausgehen. Besonders heikel wird es, wenn Un­ter­neh­men versuchen, all­ge­mei­ne Begriffe als exklusive Mar­ken­do­mains zu sichern.

Obwohl die ICANN-Regeln die exklusive Nutzung all­ge­mei­ner Begriffe ei­gent­lich un­ter­sa­gen, gab es in der Ver­gan­gen­heit immer wieder strittige Ent­schei­dun­gen.

Ferrero sichert sich .kinder

Die Endung .kinder ist seit 2015 die of­fi­zi­el­le Marken-TLD für Ferrero. Das stieß auf viel Kritik von Kin­der­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen, doch der Einspruch kam zu spät. Die ICANN ak­zep­tier­te das Argument, dass „kinder“ nur im deutschen Sprach­raum ein all­ge­mei­ner Begriff sei, die Marke jedoch in­ter­na­tio­nal bekannt ist. Ferrero darf die Domain al­ler­dings nur für Scho­ko­la­de nutzen – all­ge­mei­ne Kinder-Websites unter dieser Endung sind untersagt.

Der lange Kampf um .amazon

Amazon (der Online-Riese) hatte es schwerer. 2012 legte die ACTO, ein Verbund zum Schutz des Amazonas-Beckens, Einspruch gegen die Endung .amazon ein. Angeführt von Peru und Brasilien wollte man die Domain für Um­welt­schutz und Indigenen-Rechte re­ser­vie­ren. Geo­gra­fi­sche Begriffe genießen bei der ICANN ei­gent­lich be­son­de­ren Schutz.

Erst 2019 entschied die ICANN zugunsten des Konzerns. Amazon darf .amazon nun als Marken-TLD führen. Ein Angebot des Konzerns, den ACTO-Mit­glie­dern Waren im Wert von 5 Millionen Dollar zu schenken, hatte den Konflikt zuvor nicht lösen können.

Ein­ge­plan­te Probleme mit neuen TLDs

Auch bei frei ver­füg­ba­ren nTLDs gibt es recht­li­che Fall­stri­cke. Kritisch sind vor allem Endungen, die zur Dif­fa­mie­rung von Marken oder Personen einladen. Bekannte Beispiele sind .sucks, .porn oder .wtf. Hier solltest du bei der Nutzung besonders vor­sich­tig sein, um keine Klagen zu riskieren.

.sucks – wenn die Domain nervt

„This sucks“ steht im Eng­li­schen für großen Unmut. Mar­ken­in­ha­ber fürchten, dass diese TLD nur für Kritik genutzt wird, und nutzen Defensiv-Re­gis­trie­run­gen als Schutz­schild. Auch Promis wie Taylor Swift haben sich vor­sorg­lich ent­spre­chen­de .sucks- und .porn-Domains gesichert, um Miss­brauch vor­zu­beu­gen.

Die Registry Vox Populi sieht das ent­spann­ter: Sie versteht die Endung eher als Chance für Un­ter­neh­men, in einen offenen Dialog mit der Kund­schaft zu treten.

Wann Defensiv-Re­gis­trie­run­gen ver­zicht­bar sind

Heikel wird es bei .sucks oder .wtf meist nur in Kom­bi­na­ti­on mit ge­schütz­ten Namen. Während eine Website wie www.monday.sucks un­pro­ble­ma­tisch ist, verletzen Adressen wie www.hier-marke-einfügen.sucks oft das Mar­ken­recht, wenn sie nicht vom Rech­te­inha­ber selbst geführt werden.

Du musst aber nicht jede TLD selbst kaufen, um deine Mar­ken­rech­te zu wahren. Die ICANN bietet mit dem Trademark Clea­ring­house und dem Uniform Rapid Sus­pen­si­on (URS) Schutz­me­cha­nis­men an. Im Trademark Clea­ring­house hin­ter­legst du deine Marke und wirst in­for­miert, wenn jemand eine ähnliche Domain beantragt. Über das URS-Verfahren kannst du bei of­fen­sicht­li­chem Miss­brauch eine schnelle Sperrung erwirken.

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